Folgende Mitgliedsbeiträge werden nach § 6 (4) Satzung des Vereins festgesetzt in € p.a.:
Natürliche Personen100 €
Einzelne Hochschulinstitute ohne Gesamtuniversität | 200 € |
Pflegeheime und Krankenhäuser ohne Gesamtklinikum | 500 € |
Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechst bis 20 Personen | 200 € |
Außeruniversitäre Forschungsinstitute | 400 € |
Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mi mehr als 20 Personen | 1.000 € |
Unternehmen und große Institutionen (Mitgliedsbeiträge prinzipiell mitarbeiterbezogen):
Firmen bis 20 Mitarbeiter | 200 € |
Firmen bis 100 Mitarbeiter | 400 € |
Firmen und Institutionen bis 1.000 Mitarbeiter | 1.000 € |
Firmen und Institutionen bis 5.000 Mitarbeiter | 2.000 € |
Firmen und Institutionen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter | 5.000 € |
Eine Mitgliedschaft als natürliche Person ist für Angestellte oder leitende Angestellte von
Unternehmen nicht möglich, sofern das Unternehmen nicht Mitglied ist. Wir bitten um
Hinterlegung der vertreterberechtigten Personen, der juristischen Personen oder
Personenvereinigung beim Vorstand.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt bargeldlos. Die Bankverbindung wird entsprechend
veröffentlicht.